ENTRÜMPELN IN ESSEN BERGERHAUSEN

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Wohnung sofort zu kündigen, wenn der Tod des Mieters oder ein Umzug in ein Pflege- oder Altenheim erfolgt. Dies kann oft auch außerordentlich, also frei von langen Fristen, geschehen. Sind weitere Personen Teil des Mietvertrages, erlischt der Mietvertrag nicht automatisch, sondern wird ohne explizite Kündigung normal weitergeführt. Auch der Vermieter kann seinerseits eine Kündigung aussprechen, falls ihm der Tod eines Mieters bekannt geworden ist und er formale Sicherheit bzgl. der Mietzahlungen haben möchte. Achten Sie hier auf die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Eine rechtliche Beratung dazu dürfen wir Ihnen leider nicht anbieten.



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